Unde contra eos, quos de dominio fundi tecum contendere proponis, accusationem instituere potes.
von lukas9925 am 20.08.2023
Sie können rechtliche Schritte gegen diejenigen einleiten, die Ihrer Ansicht nach Ihre Eigentumsrechte an der Liegenschaft bestreiten.
von nikita.t am 21.02.2015
Daher kannst du gegen diejenigen, mit denen du beabsichtigst, über die Herrschaft des Grundstücks zu streiten, eine Klage einreichen.