Si confidis sponsam filii tui raptam esse vel filium tuum inclusum, instituere sollemni more legis iuliae de vi accusationem apud praesidem provinciae non prohiberis.
von milo.m am 14.06.2013
Wenn Sie glauben, dass die Braut Ihres Sohnes entführt wurde oder Ihr Sohn gefangen genommen wurde, haben Sie das Recht, gemäß dem Julischen Gewaltgesetz eine formelle Beschwerde beim Provinzgouverneur einzureichen.
von larissa945 am 25.06.2014
Wenn Sie glauben, dass die Braut Ihres Sohnes entführt oder Ihr Sohn gefangen gehalten wurde, ist es Ihnen nicht untersagt, nach der feierlichen Art des Lex Julia de vi eine Anklage beim Provinzstatthalter zu erheben.