Quapropter, licet non appellasti, si quam te excusationem habere confidis, intra tempus, quod divi marci constitutione praescriptum est, hac apud praesidem provinciae uti non prohiberis.
von leo827 am 15.09.2020
Daher darfst du, auch wenn du keine Berufung eingelegt hast, wenn du eine gültige Verteidigung zu haben vertraust, diese innerhalb der in der Verordnung des Kaisers Marcus Aurelius festgelegten Frist beim Provinzstatthalter vorbringen.
von marija9988 am 11.06.2021
Demzufolge, obwohl Sie nicht Berufung eingelegt haben, sind Sie nicht gehindert, diese Entschuldigung bei dem Provinzgouverneur geltend zu machen, wenn Sie glauben, eine Ausrede innerhalb der in der Verfügung des Divus Marcus vorgeschriebenen Frist zu haben.