Tutores nominatos appellationem interponere necesse non habere certissimi iuris est.
von jonah.x am 01.01.2016
Es ist ein rechtlich anerkannter Grundsatz, dass ernannte Vormünder keine Berufung einzulegen verpflichtet sind.
von felix.g am 22.03.2018
Es ist rechtlich eindeutig, dass bestellte Vormünder nicht verpflichtet sind, Berufung einzulegen.