Nec codicillos quidem furentem posse facere certissimi iuris est.
von mira.974 am 15.07.2020
Es ist ein sehr gut etablierter Rechtsgrundsatz, dass eine geisteskranke Person nicht einmal Kodizille errichten kann.
von efe.h am 12.06.2017
Es ist höchst rechtens, dass ein Rasender keine Verfügung von Todes wegen errichten kann.