A coheredibus relicta legata, quatenus modus lege falcidia praestitutus patitur, posse petere certissimi iuris est.
von efe.m am 19.05.2024
Von Miterben hinterlassene Vermächtnisse, soweit der durch das Falcidische Gesetz vorgeschriebene Maßstab es zulässt, zu fordern, ist von höchster Rechtssicherheit.
von laila.978 am 17.07.2021
Es ist ein fest etablierter Rechtsgrundsatz, dass Vermächtnisse, die von Miterben hinterlassen wurden, insoweit geltend gemacht werden können, als dies das durch das Falcidische Gesetz gesetzte Maß erlaubt.