Si proculina patri vestro, cuius estis heredes, testamento quid reliquit et scripti iure secundum eius iudicium vel omissa causa testamenti successerunt ab intestato, aditus competens iudex, quatenus legis falcidiae modus patitur, vobis relicta restitui iubebit.
von stephan.j am 13.11.2013
Wenn Proculina Ihrem Vater, dessen Erben Sie sind, durch Testament etwas hinterlassen hat und die Erben nach Rechtslage gemäß seinem Urteil oder nach Auslassung des Testamentsgrundes intestat (ohne Testament) nachgefolgt sind, wird der zuständige Richter, soweit es das Maß des Falcidischen Gesetzes erlaubt, anordnen, dass Ihnen das Vermächtnisse zurückerstattet wird.
von fritz.f am 12.03.2018
Wenn Proculina Ihrem Vater, dessen Erben Sie sind, etwas in ihrem Testament hinterlassen hat und die im Testament Genannten entweder rechtmäßig gemäß seinen Wünschen oder durch Erbfolge ohne Testament nach Beiseitelegen des Testaments geerbt haben, wird ein zuständiger Richter, wenn er angerufen wird, anordnen, dass Ihr Erbe unter Berücksichtigung der Grenzen des Falcidischen Gesetzes an Sie zurückgegeben wird.