Legatum alii sub condicione sic relictum, si uxor nuptui se post mortem mariti non collocaverit, contractis nuptiis condicione deficit ideoque peti legatum nequaquam potest.
von berat.u am 27.08.2020
Ein Vermächtnis, das einem anderen unter der Bedingung hinterlassen wurde, dass die Ehefrau sich nach dem Tod des Ehemannes nicht wieder verheiratet, verfällt mit Abschluss der Ehe durch die Bedingung und kann daher in keiner Weise geltend gemacht werden.
von Leo am 25.10.2013
Ein Vermächtnis, das jemandem unter der Bedingung hinterlassen wurde, dass die Witwe sich nach dem Tod ihres Mannes nicht wiederverheiratet, kann nicht beansprucht werden, wenn sie tatsächlich heiratet, da die Bedingung nicht erfüllt wurde.