Sin autem sub condicione vel sub incerta die fuerit relictum legatum vel fideicommissum universitatis vel speciale vel substitutione vel restitutione, melius quidem faciat, et si in his casibus caveat ab omni venditione vel hypotheca, ne se gravioribus oneribus evictionis nomine supponat.
von friedrich86 am 19.04.2018
Wenn jedoch ein Vermächtnis oder eine Treuhandschaft - sei es allgemein oder spezifisch, mit Ersatz oder Rückerstattung - unter einer Bedingung oder zu einem unbestimmten Zeitpunkt hinterlassen wurde, wäre es besser, wenn die Person in diesen Fällen jeglichen Verkauf oder jede Hypothek vermeidet, um zu verhindern, dass sie sich schwereren Haftungen im Falle einer Enteignung aussetzt.
von sebastian87 am 15.01.2015
Wenn jedoch ein Vermächtnis oder Treuhandvermögen unter einer Bedingung oder an einem ungewissen Tag hinterlassen wird, sei es universal oder speziell, durch Substitution oder Restitution, würde er besser handeln, wenn er in diesen Fällen von jedem Verkauf oder jeder Verpfändung Abstand nimmt, um sich nicht schwereren Lasten im Namen der Evikation auszusetzen.