Sin autem avaritiae cupidine propter spem condicionis minime implendae ad venditionem vel hypothecam prosiluerit, sciat, quod condicione impleta ab initio causa in irritum devocetur et sic intellegenda est, quasi nec scripta nec penitus fuerat celebrata, ut nec usucapio nec longi temporis praescriptio contra legatarium vel fideicommissarium procedat.
von emilian.a am 28.04.2023
Wenn jedoch jemand aus Habgier und wegen der Hoffnung auf eine keinesfalls zu erfüllende Bedingung zu einem Verkauf oder einer Hypothek voreilig vorgestoßen ist, soll er wissen, dass mit Erfüllung der Bedingung von Anfang an die Sache für nichtig erklärt wird und so zu verstehen ist, als wäre sie weder schriftlich festgehalten noch überhaupt vollzogen worden, sodass weder Ersitzung noch Verjährung gegen den Legatar oder Fideikommissar geltend gemacht werden kann.
von jannes.d am 12.01.2022
Wenn jedoch jemand aus Habgier und in der Hoffnung, dass eine Bedingung niemals erfüllt wird, eilig eine Immobilie verkauft oder verpfändet, sollte er wissen, dass mit Erfüllung der Bedingung die Transaktion von Anfang an nichtig wird und so zu behandeln ist, als wäre sie nie niedergeschrieben oder durchgeführt worden, wodurch jeglicher Erwerb durch Besitz oder Verjährung gegen den Erben oder Treuhänder verhindert wird.