Sin vero legato aut fideicommisso relicto testator legatarium seu fideicommissarium prohibuerit heredem suum vel alium quendam debitum exigere, habet debitor adversus legatarium seu fideicommissarium agentem usque ad quantitatem relicti fideicommissi sive legati exceptionem.
von luna.8911 am 07.07.2022
Wenn jedoch jemand in seinem Testament ein Vermächtnis oder Treuhandvermögen hinterlässt und seinen Erben oder jemand anderen davon abhält, eine Schuld einzutreiben, kann der Schuldner gegenüber dem Begünstigten, der versucht die Schuld zu erheben, eine Einrede geltend machen, und zwar bis zur Höhe des hinterlassenen Vermächtnisses oder Treuhandvermögens.
von isabel.h am 24.03.2019
Wenn jedoch ein Erblasser bei Hinterlassung eines Vermächtnisses oder Treuhandguts seinem Erben oder einer anderen Person untersagt hat, eine Schuld einzutreiben, hat der Schuldner gegen den Vermächtnisnehmers oder Treuhänder, der Klage erhebt, bis zur Höhe des hinterlassenen Vermächtnisses oder Treuhandguts eine Einrede.