Quod similiter censemus in huiusmodi legatis, quae sive pure sive sub die certo sive sub condicione sive sub incerta die relicta sint:
von max.m am 02.03.2014
Wir treffen dieselbe Verfügung hinsichtlich solcher Vermächtnisse, unabhängig davon, ob sie unbedingt, zu einem bestimmten Zeitpunkt, unter einer Bedingung oder zu einem unbestimmten Zeitpunkt hinterlassen wurden:
von ahmed.u am 11.09.2013
Welches wir ebenso bei Vermächtnissen dieser Art beurteilen, die entweder unbedingt oder an einem bestimmten Tag oder unter einer Bedingung oder an einem unbestimmten Tag hinterlassen wurden: