Licet orationis sub divo marco habitae verba deficiant, is tamen, qui post contractas nuptias nurui suae curator datur, excusare se debet, ne manifestam sententiam eius offendat et labem pudoris contrahat.
von samuel.c am 30.11.2014
Obwohl die genauen Worte der Rede während der Regierungszeit des Marcus Aurelius nicht vorliegen, sollte jeder, der nach einer Eheschließung zum Vormund seiner Schwiegertochter ernannt wird, diese Position ablehnen, um nicht gegen dessen klare Absicht zu verstoßen und sein Ansehen zu gefährden.
von liliah.n am 24.03.2019
Obwohl die Worte der Rede unter Divus Marcus fehlen, sollte dennoch derjenige, der nach geschlossenem Ehevertrag als Vormund seiner Schwiegertochter bestellt wird, sich entschuldigen, damit er nicht dessen offenkundige Meinung verletzt und einen Makel der Schande auf sich lädt.