Si, ut adlegas, his tutor datus es, cum quibus disceptationem hereditatis tibi esse proponis, et tempora antiquitus excusationibus praestituta etiam nunc opitulantur, adire praesidem provinciae potes, formae super ea re statutorum principalium obtemperari pro sua gravitate iussurum.
von luisa.871 am 30.08.2015
Wenn Sie, wie Sie behaupten, zum Vormund für Personen ernannt wurden, mit denen Sie eine Erbschaftsstreitigkeit haben, und wenn die traditionellen Fristen für Befreiungen auch jetzt noch für Sie gelten, können Sie sich an den Provinzgouverneur wenden, der mit seiner Autorität sicherstellen wird, dass in dieser Angelegenheit die entsprechenden kaiserlichen Verordnungen eingehalten werden.
von rose.v am 24.06.2016
Wenn Sie, wie Sie behaupten, als Vormund denjenigen beigegeben wurden, mit denen Sie einen Erbschaftsstreit führen, und die ehemals festgelegten Fristen für Entschuldigungen Ihnen auch jetzt noch zugutekommen, können Sie den Provinzstatthalter aufsuchen, der kraft seiner Amtsautorität anordnen wird, dass die Form der kaiserlichen Verordnungen in dieser Angelegenheit eingehalten wird.