Licet ex tabulis, quas sub nomine patris tui uxorem eius, id est novercam tuam, subrepto vero testamento falsas protulisse adlegas, cum crimen admissum ignores, legatum adscriptum tibi consecutus sis, tamen non impedieris accusationem contra eam impletis sollemnibus instituere.
von cristine873 am 19.07.2015
Obwohl du aus den Urkunden, die unter dem Namen deines Vaters von seiner Ehefrau, das heißt deiner Stiefmutter, mit dem wahren Testament gestohlen, angeblich als gefälschte vorgelegt worden sind, und du die begangene Straftat nicht kennst, dennoch das für dich verfügte Legat erhalten hast, wirst du nicht daran gehindert, gegen sie nach Erfüllung der Förmlichkeiten eine Anklage zu erheben.
von linda.v am 13.03.2016
Obwohl Sie laut den Dokumenten, die Sie als von Ihrer Stiefmutter unter dem Namen Ihres Vaters gefälscht behaupten, Ihr Erbe erhalten haben und trotz Ihrer Unkenntnis der Straftat zum Zeitpunkt ihrer Begehung, sind Sie dennoch berechtigt, gegen sie Anklage zu erheben, sobald Sie die erforderlichen Rechtsverfahren abgeschlossen haben.