Unde si legatarius vel fideicommissarius non consentiente patre tuo, quem adseveras testatori successisse et bonorum possessionem accepisse, relicta sibi legata vel fideicommissa detinuit, secundum sententiam interdicti, quod adversus legatarios scriptis heredibus propositum est, oblata satisdatione, quam praestari oportet, in possessione constitui, ut ita retentione competenti utaris, experiri potes.
von finia.912 am 17.05.2022
Daher können Sie rechtliche Schritte einleiten, wenn ein Vermächtnisnehmer oder Treuhänder die ihm zugesprochenen Zuwendungen ohne Zustimmung Ihres Vaters (von dem Sie behaupten, dass er vom Erblasser beerbt wurde und den Nachlass erhalten hat) zurückbehalten hat. Indem Sie die nach den Bestimmungen des Interdikts erforderliche Sicherheit leisten, das die Pflichtteilsberechtigten gegen Vermächtnisinhaber schützt, können Sie Ihren Besitzanspruch geltend machen und Ihr Zurückbehaltungsrecht ausüben.
von jannik.905 am 18.03.2023
Wenn daher ein Legatar oder Fiduziar ohne die Zustimmung Ihres Vaters, von dem Sie behaupten, dass er dem Erblasser nachgefolgt und in den Besitz der Güter gelangt ist, die ihm hinterlassenen Vermächtnisse oder Fideikommisse zurückbehalten hat, können Sie gemäß der Bedeutung des Interdikts, das gegen Legatare mit schriftlichem Erbe vorgesehen ist, nach Leistung der erforderlichen Sicherheiten in Besitz gesetzt werden, sodass Sie die zustehende Zurückbehaltung nutzen können.