Si competenti iudici annua legata vel fideicommissa tibi relicta probaveris, ab initio cuiusque anni exigendi ea habebis facultatem.
von mathias919 am 20.01.2018
Wenn Sie einem zuständigen Richter die Ihnen jährlich vermachten Legate oder Fideikommisse nachgewiesen haben, werden Sie ab Beginn eines jeden Jahres die Befugnis haben, diese einzufordern.
von mathis874 am 30.07.2020
Wenn Sie einem zuständigen Richter nachweisen, dass Ihnen jährliche Vermächtnisse oder Treuhandauszahlungen hinterlassen wurden, haben Sie das Recht, diese zu Beginn eines jeden Jahres geltend zu machen.