Agrum pluribus relictum nominatim animadvertimus et cautum, ut ad eum qui supervixisset res pertineret.
von finja9995 am 29.05.2015
Wir bemerken ein Feld, das mehreren namentlich benannten Personen überlassen wurde, wobei festgelegt wurde, dass das Eigentum demjenigen zufallen sollte, der die anderen überlebt.
von marcel975 am 10.06.2019
Wir stellen fest, dass ein Grundstück mehreren namentlich genannten Personen hinterlassen wurde, mit der Bestimmung, dass es dem Überlebenden gehören soll.