Sed si in expeditione occupatus miles testamentum faciat et liberos suos iam natos vel postumos nominatim non exheredaverit, sed silentio praeterierit, non ignorans an habeat liberos, silentium eius pro exheredatione nominatim facta valere constitutionibus principum cautum est.
von finia956 am 21.03.2023
Wenn ein Soldat während eines Feldzugs ein Testament errichtet und seine bereits geborenen oder noch zu erwartenden Kinder nicht namentlich enterbt, sondern sie stillschweigend übergeht, obwohl er weiß, dass er Kinder hat, so ist durch die Verfügungen der Herrscher bestimmt worden, dass sein Schweigen einer namentlichen Enterbung gleichzusetzen ist.
von ida.915 am 16.05.2019
Wenn ein Soldat während eines Feldzugs ein Testament verfasst und seine bestehenden oder zukünftigen Kinder nicht ausdrücklich enterbt, sondern sie lediglich übergeht - wobei er sich bewusst ist, dass er Kinder hat - haben kaiserliche Gesetze festgelegt, dass dieses Schweigen als formelle Enterbung gilt.