Mater vel avus maternus necesse non habent liberos suos aut heredes instituere aut exheredare, sed possunt eos omittere.
von domenic.z am 16.12.2016
Eine Mutter oder der mütterliche Großvater sind nicht verpflichtet, ihre Kinder entweder als Erben einzusetzen oder sie ausdrücklich zu enterben, sondern können sie einfach im Testament unberücksichtigt lassen.