Mater vel avus maternus necesse non habent liberos suos aut heredes instituere aut exheredare, sed possunt eos omittere.
von henry.918 am 20.08.2013
Eine Mutter oder ein mütterlicher Großvater sind nicht verpflichtet, ihre Kinder oder Erben einzusetzen oder zu enterben, sondern können sie übergehen.
von domenic.z am 16.12.2016
Eine Mutter oder der mütterliche Großvater sind nicht verpflichtet, ihre Kinder entweder als Erben einzusetzen oder sie ausdrücklich zu enterben, sondern können sie einfach im Testament unberücksichtigt lassen.