Emancipatos liberos iure civili neque heredes instituere neque exheredare necesse est, quia non sunt sui heredes.
von max.g am 07.06.2021
Nach dem Zivilrecht ist es nicht erforderlich, emanzipierte Kinder entweder als Erben einzusetzen oder sie ausdrücklich zu enterben, da sie keine gesetzlichen Erben sind.
von emir845 am 21.01.2015
Emanzipierte Kinder können nach Zivilrecht weder als Erben eingesetzt noch enterbt werden, da sie keine direkten Erben (sui heredes) sind.