Idque lege Iunia Velleia provisum est, in qua simul exheredationis modus ad similitudinem postumorum demonstratur.
von nour849 am 02.04.2022
Dies war durch das Junianische Velleische Gesetz geregelt, das auch festlegte, wie die Enterbung in Fällen mit Kindern, die nach der Erstellung des Testaments geboren wurden, zu handhaben sei.
von aaron.w am 28.04.2024
Dies wurde durch die lex Iunia Velleia vorgesehen, in der gleichzeitig die Art der Enterbenung nach der Ähnlichkeit der Postumi dargestellt wird.