Sed haec de his libertinis hodie dicenda sunt qui in civitatem Romanam pervenerunt, cum nec sunt alii liberti, simul et dediticiis et Latinis sublatis, cum Latinorum legitimae successiones nullae penitus erant, qui licet ut liberi vitam suam peragebant, attamen ipso ultimo spiritu simul animam atque libertatem amittebant, et quasi servoram ita bona eorum iure quodammodo peculii ex lege Iunia manumissores detinebant.
von dilara.946 am 07.10.2019
Aber heute muss über jene Freigelassenen gesprochen werden, die in die römische Staatsbürgerschaft gelangt sind, da es keine anderen Freigelassenen mehr gibt, nachdem sowohl die Dediticii als auch die Latini abgeschafft wurden, da es von den Latini keinerlei rechtmäßige Erbfolgen gab. Diese, obwohl sie ihr Leben als freie Männer führten, verloren gleichwohl mit ihrem letzten Atemzug gleichzeitig Leben und Freiheit, und wie bei Sklaven behielten die Freilasser nach dem Gesetz der Lex Iunia deren Güter in der Art eines Peculiums.
von ole9813 am 17.02.2021
Heute müssen wir nur diejenigen Freigelassenen besprechen, die die römische Staatsbürgerschaft erlangt haben, da keine anderen Arten von Freigelassenen mehr existieren, nachdem sowohl die Dediticii als auch die lateinischen Freigelassenen abgeschafft wurden. Die lateinischen Freigelassenen hatten keinerlei Erbrechte, und obwohl sie ihr Leben als freie Menschen verbrachten, verloren sie sowohl ihr Leben als auch ihre Freiheit im Moment ihres Todes. Ihr Vermögen wurde wie das von Sklaven behandelt, wobei ihre ehemaligen Herren gemäß dem Junischen Gesetz durch ein System ähnlich der Sklaveneigentumszulage das Eigentum behielten.