Paene enim consonantia iura ingenuitatis et libertinitatis in successionibus fecimus.
von malik.912 am 05.02.2024
Wir haben nahezu übereinstimmende Rechte für Freigeborene und Freigelassene in Erbangelegenheiten geschaffen.
von jona.933 am 17.07.2020
Wir haben die Erbrechte von Freigeborenen und Freigelassenen fast identisch gestaltet.