Cum divus pater meus constituerit a praesidibus provinciarum vel qui coercendorum maleficiorum potestatem habent in perpetua vincula damnatos ad libertatem produci non posse, hi, qui intra tempora poenae liberi et heredes esse iussi sunt aut legatum fideicommissumve acceperunt, neque libertatem adipisci nec quicquam eorum quae his data sunt capere possunt.
von florentine934 am 22.03.2017
Da mein verstorbener Vater verfügt hat, dass Provinzgouverneure und andere Amtsträger mit Strafgewalt lebenslänglich Verurteilte nicht freilassen können, vermögen diejenigen, die während der Verbüßung einer solchen Haftstrafe als Erben benannt oder mit einem Erbe oder Vermächtnis bedacht wurden, weder ihre Freiheit zu erlangen noch irgendetwas von diesen Zuwendungen zu empfangen.
von hans.919 am 02.12.2014
Da mein göttlicher Vater verfügt hat, dass diejenigen, die von Provinzgouverneuren oder jenen mit der Macht zur Unterdrückung von Übeltätern auf ewige Ketten verurteilt wurden, nicht zur Freiheit gelangen können, können diejenigen, die innerhalb der Strafzeit als frei und als Erben erklärt wurden oder ein Vermächtnis oder Treuhandgut erhalten haben, weder Freiheit erlangen noch irgendetwas von dem in Empfang nehmen, was ihnen gegeben wurde.