Et qui potestatem aliquam habent excusare se possunt, ut divus Marcus rescripsit, sed coeptam tutelam deserere non possunt.
von conrad.902 am 27.04.2015
Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden, können sich von Vormundschaftspflichten entschuldigen lassen, wie Kaiser Marcus Aurelius verfügte, jedoch können sie eine begonnene Vormundschaft nicht aufgeben.
von leona.d am 15.12.2023
Und diejenigen, die eine gewisse Macht haben, können sich entschuldigen, wie divus Marcus in seiner Antwort schrieb, aber sie können eine bereits begonnene Vormundschaft nicht aufgeben.