Quod si poenae tempus compleverint, iam omni vinculo exsoluti et quasi ad pristinam vel simplicem servitutis condicionem redacti et libertatem et si qua testamentis dominorum illo tempore defunctorum acceperunt, sine ulla quaestione praeteritae poenae consequantur.
von hannes.8996 am 25.06.2013
Und wenn sie ihre vollständige Strafe verbüßt haben, sollen sie von allen Verpflichtungen befreit werden und, zurückversetzt in ihren ursprünglichen Status einfacher Sklaverei, sowohl ihre Freiheit als auch etwaige ihnen in den Testamenten der in dieser Zeit verstorbenen Herren zugesprochene Erbschaften erhalten, ohne jegliche Beanstandung ihrer vergangenen Bestrafung.
von elian8874 am 24.06.2024
Wenn sie aber die Zeit der Strafe vollendet haben werden, dann, nunmehr von jedem Band befreit und gleichsam in den früheren oder einfachen Stand der Knechtschaft zurückversetzt, mögen sie sowohl die Freiheit als auch alles, was sie in den Testamenten der zu jener Zeit verstorbenen Herren erhalten haben, ohne jede Infragestellung der vergangenen Strafe erlangen.