Is quidem, qui testamento vetitus est manumitti, ad libertatem non potest pervenire.
von catharina.827 am 22.01.2023
Derjenige, der durch Testament verboten wurde, freigelassen zu werden, kann nicht zur Freiheit gelangen.
von philipp931 am 19.06.2019
Eine Person, die in einem Testament von der Freilassung ausgeschlossen wurde, kann keine Freiheit erlangen.