Sed in proposito interest, utrumne eos, quos cum filio educatos esse testator expresserit, propter familiare ministerium et usum filiorum necessarium et venire et manumitti noluerit, an quasi male meritis poenam inrogaverit.
von leandro.v am 25.02.2014
Aber in der vorliegenden Angelegenheit ist es von Bedeutung, ob diejenigen, die der Erblasser als mit seinem Sohn aufgewachsen bezeichnet hat, weder verkauft noch freigelassen werden sollten aufgrund des familiären Dienstes und des notwendigen Nutzens für seine Söhne, oder ob er ihnen eine Strafe auferlegt hat, als hätten sie sich schlecht verhalten.