Nam priore casu, morte eius cui consulebatur obsequi necessitate finita, libertas potest pervenire, posteriore id, quod poenae causa in servos statutum est, necesse est vires suas obtinere, quando divis parentibus meis placuerit eiusmodi testamentorum leges perpetuam servitutem male meritis servis inrogare, ut nec per suppositum emptorem ad libertatem produci possint.
von marleen8899 am 24.08.2023
Im ersten Fall endet mit dem Tod der konsultierten Person die Verpflichtung, und Freiheit wird möglich. Im zweiten Fall jedoch muss jede den Sklaven auferlegte Strafe in Kraft bleiben, da meine kaiserlichen Vorgänger entschieden, dass solche Verfügungen in Testamenten den schlecht geführten Sklaven ewige Sklaverei auferlegen und ihnen verwehren, selbst durch einen vorgeschobenen Käufer die Freiheit zu erlangen.
von mourice.845 am 17.04.2024
Denn im ersten Fall, da mit dem Tod desjenigen, dem Gehör geschenkt wurde, die Notwendigkeit des Folgens beendet ist, kann die Freiheit eintreten, im letzteren Fall jedoch muss das, was als Strafe gegen Sklaven festgelegt wurde, seine Gültigkeit behalten, da es meinen göttlichen Eltern gefallen hat, durch derartige Testamentsgesetze ewige Knechtschaft gegen verwirkende Sklaven zu verhängen, sodass sie nicht einmal durch einen Ersatzkäufer zur Freiheit gelangen können.