Quod si idem testator causam manumittendi te habuit, quae probabilis vivo manumittente consilio futura esset, quia per fideicommissum data libertas a quolibet minore annis ei, cuius causa probari potuit, praestari debet, et ex testamento militis eiusmodi servis iustam libertatem competere consequens est.
von finnja.h am 01.06.2020
Wenn jedoch derselbe Erblasser einen Grund zur Freilassung hatte, der während der Lebenszeit des Freilassenden nach Ansicht des Rates wahrscheinlich gewesen wäre, da die durch Treuhandvermächtnis von einem Minderjährigen gewährte Freiheit demjenigen, dessen Sache nachgewiesen werden konnte, gewährt werden sollte, folgt daraus daraus, dass aus dem Testament eines Soldaten solchen Sklaven eine rechtmäßige Freiheit zusteht.
von lennart.978 am 09.06.2016
Wenn der Erblasser einen triftigen Grund für deine Freilassung hatte, der zu seinen Lebzeiten als gültig angesehen worden wäre, solltest du freigelassen werden. Dies ist so, weil eine durch Treuhandverfügung gewährte Freiheit von einem Minderjährigen an jemanden mit einer nachweisbaren Begründung für Freiheit geehrt werden muss. Daher sind solche Sklaven, die in einem Soldatentestament freigelassen werden, rechtmäßig ihrer Freiheit berechtigt.