Quod si minor annis ex lege constitutis fuerit, cum faceret testamentum, lege impediente nullam libertatem adeptus es, quae in hac parte nec militibus remissa est.
von stefan.x am 12.08.2015
Sollte er jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung des Testaments jünger gewesen sein als die gesetzlich festgelegten Jahre, wobei das Gesetz dies verhindert, haben Sie keine Freiheit erlangt, die in diesem Punkt nicht einmal Soldaten gewährt wird.
von anton873 am 16.06.2020
Wenn die Person zum Zeitpunkt der Testamentserstellung gesetzlich minderjährig war, haben Sie keine Freiheit erlangt, da das Gesetz dies verhindert, und diese Einschränkung gilt selbst für Soldaten.