Minor annis lege definitis nec per fideicommissum libertatem supremis suis relinquere potest nisi his, quorum causam probare potest.
von liana.m am 10.04.2019
Ein Minderjähriger, der nach gesetzlich festgelegten Jahren noch nicht volljährig ist, kann durch Fideikommiss keine Freiheit in seinen letzten Verfügungen hinterlassen, es sei denn für diejenigen, deren Fall er nachweisen kann.
von alexandar.a am 08.06.2021
Eine Person, die das gesetzliche Mindestalter noch nicht erreicht hat, kann durch Verfügung in ihrem Testament keine Freiheit gewähren, es sei denn gegenüber denjenigen, deren Fall sie begründen kann.