Civili disceptationi crimen adiungitur, si testator non sua sponte testamentum fecit, sed compulsus ab eo qui heres est institutus, vel quoslibet alios quos noluerit scripserit.
von elli.923 am 12.02.2020
Dem Zivilprozess wird ein Straftatbestand hinzugefügt, wenn der Erblasser das Testament nicht freiwillig errichtet hat, sondern von dem als Erbe Eingesetzten dazu gezwungen wurde oder andere Personen gegen seinen Willen aufgenommen werden mussten.
von marla927 am 22.06.2022
Zum Zivilverfahren wird ein Delikt hinzugefügt, wenn der Erblasser das Testament nicht aus eigenem Antrieb errichtet hat, sondern gezwungen wurde von demjenigen, der als Erbe eingesetzt wurde, oder andere niedergeschrieben hat, die er nicht wollte.