Eos, qui, ne testamentum ordinetur, impedimento fuisse monstrantur, velut indignas personas a successionis compendio removeri celeberrimi iuris est.
von connor917 am 14.07.2023
Diejenigen, die sich als Hindernis erwiesen haben, damit ein Testament nicht errichtet werden kann, von den Vorteilen der Erbschaft als unwürdige Personen auszuschließen, ist höchst anerkanntes Recht.
von viktoria.r am 31.01.2021
Es ist ein fest etablierter Rechtsgrundsatz, dass Personen, die nachweislich die Erstellung eines Testaments verhindert haben, von der Erbfolge ausgeschlossen werden, da sie als unwürdig gelten.