Iudicium uxoris postremum in se provocare maritali sermone non est criminosum.
von mark.e am 29.08.2018
Es ist nicht verwerflich, seine Ehefrau durch eheliche Gespräche zu einer Endentscheidung zu bewegen.
von dominique.u am 18.02.2022
Die Herausforderung des endgültigen Urteils der Ehefrau gegen sich selbst durch eheliche Rede ist nicht strafbar.