Mariti, qui fundum communem cum alio in dotem inaestimatum acceperunt, ad communi dividundo iudicium provocare non possunt, licet ipsi possint provocari.
von nelli.9991 am 21.12.2017
Ehemänner, die eine gemeinschaftlich gehaltene Liegenschaft als unbewertet Mitgift erhalten haben, können kein Verfahren zur Teilung der Liegenschaft einleiten, auch wenn solche Verfahren gegen sie eingeleitet werden können.
von karlotta937 am 16.07.2019
Ehemänner, die ein gemeinsames Grundstück mit einer anderen Person als unbewertet Mitgift erhalten haben, können keine Klage auf Teilung des Gemeinschaftseigentums anstrengen, obwohl sie selbst verklagt werden können.