Licet neque nostra neque divorum parentium nostrorum ulla constitutione caveatur, ut per sexum liberorum inter parentes divisio celebretur, competens tamen iudex aestimabit, utrum apud patrem an apud matrem matrimonio separato filii morari ac nutriri debent.
von marlene.o am 07.07.2022
Obwohl weder von uns noch von unseren kaiserlichen Vorgängern ein Gesetz festlegt, dass Kinder aufgrund ihres Geschlechts zwischen Eltern aufgeteilt werden sollen, wird ein zuständiger Richter entscheiden, ob die Kinder nach der Scheidung beim Vater oder bei der Mutter leben und aufwachsen sollen.
von anabell.q am 13.07.2022
Obwohl weder in unserer noch in der Verfassung unserer göttlichen Eltern vorgesehen ist, dass eine Aufteilung der Kinder nach Geschlecht zwischen den Eltern erfolgen soll, wird ein zuständiger Richter dennoch beurteilen, ob die Kinder nach Trennung der Ehe beim Vater oder bei der Mutter wohnen und versorgt werden sollen.