Falso tibi persuasum est communis praedii portionem pro indiviso, antequam communi dividundo iudicium dictetur, tantum socio, non etiam extraneo posse distrahi.
von sebastian9913 am 21.09.2021
Sie irren, wenn Sie glauben, dass ein ungeteilter Anteil an gemeinschaftlichem Eigentum nur an einen Miteigentümer und nicht an einen Dritten verkauft werden kann, bevor ein Teilungsverfahren stattfindet.
von leila.y am 13.09.2013
Es wurde fälschlicherweise suggeriert, dass ein Anteil an gemeinsamem, ungeteiltem Eigentum, bevor ein Urteil zur Teilung ausgesprochen wird, nur an einen Partner, nicht aber an einen Außenstehenden verkauft werden kann.