Ante divisionem soror tua intestato patri etiam ipsa succedens pro indiviso portionem fundi communis in dotem dare non prohibetur.
von dua823 am 05.10.2019
Vor der Teilung ist deine Schwester, die selbst dem intestaten Vater nachfolgt, nicht daran gehindert, einen ungeteilten Anteil des gemeinschaftlichen Grundstücks als Mitgift zu geben.
von lilja.9843 am 26.08.2018
Bevor die Erbschaft geteilt wird, darf Ihre Schwester, die ebenfalls vom Vater, der ohne Testament verstorben ist, geerbt hat, ihren Anteil des gemeinschaftlich gehörenden Grundstücks als Mitgift weitergeben.