Cum citra fidem etiam instrumentorum datam dotem aliunde probanti post divortium quondam uxoris secundum bonam fidem restitui debere constet, amissis etiam instrumentis sine dubio cetera probationum indicia iure prodita non habentur irrita.
von yan.n am 03.02.2015
Wenn jemand die Existenz einer Mitgift durch andere Mittel als formelle Dokumente nachweisen kann, gilt es als festgestellt, dass die Mitgift nach der Scheidung nach Treu und Glauben an die frühere Ehefrau zurückgegeben werden muss. Selbst wenn die Dokumente verloren sind, werden andere rechtlich gültige Beweisformen keinesfalls als wertlos betrachtet.
von elise.f am 09.07.2022
Da es als festgestellt gilt, dass eine gegebene Mitgift, die anderweitig nachgewiesen wird, nach der Scheidung der früheren Ehefrau nach Treu und Glauben zurückzuerstatten ist, werden auch bei verlorenen Dokumenten die übrigen rechtmäßig beigebrachten Beweisanzeichen ohne Zweifel nicht für ungültig gehalten.