Neque sine nuptiis instrumenta facta matrimonii ad probationem sunt idonea diversum veritate continente, neque non interpositis instrumentis iure contractum matrimonium irritum est, cum omissa quoque scriptura cetera nuptiarum indicia non sunt irrita.
von samira8831 am 15.02.2020
Weder sind ohne Hochzeiten erstellte Dokumente über die Ehe für einen Beweis geeignet, wenn die Wahrheit das Gegenteil enthält, noch ist eine rechtlich geschlossene Ehe ohne ausgefertigte Dokumente ungültig, da selbst bei Auslassung der Schriftform die übrigen Anzeichen einer Eheschließung nicht unwirksam sind.
von sofia.q am 11.12.2018
Heiratsdokumente sind keine gültige Beweisgrundlage, wenn sie nicht eine tatsächliche Hochzeit widerspiegeln, und eine rechtmäßig geschlossene Ehe ist nicht ungültig, nur weil keine Dokumente vorliegen, da andere Beweise für eine Ehe auch ohne schriftliche Dokumentation gültig bleiben.