Neque ab initio matrimonium contrahere neque dissociatum reconciliare quisquam cogi potest.
von johan.v am 13.04.2015
Weder von Beginn an eine Ehe schließen noch Getrenntes versöhnen kann jemand gezwungen werden.
von jaden.i am 23.09.2023
Niemand kann gezwungen werden, eine Ehe zu schließen oder sich nach einer Trennung wieder zu versöhnen.