Unde intellegis liberam facultatem contrahendi atque distrahendi matrimonii transferri ad necessitatem non oportere.
von emily942 am 26.01.2018
Woran du erkennst, dass die freie Befugnis zum Eingehen und Auflösen einer Ehe nicht der Notwendigkeit unterworfen werden sollte.
von amelia.f am 12.07.2022
Daraus kannst du verstehen, dass die Freiheit, eine Ehe zu schließen und zu beenden, nicht in eine Verpflichtung umgewandelt werden sollte.