Uxorem libertam suam manumissori, si non sit ex his personis, quae specialiter prohibentur, ducere non est interdictum, et ex eo matrimonio iustos patri filios nasci certissimum est.
von nellie.923 am 28.01.2015
Ein Mann, der eine weibliche Sklavin freigelassen hat, darf sie heiraten, sofern sie nicht zu den gesetzlich ausdrücklich verbotenen Personen gehört, und alle Kinder, die aus dieser Ehe hervorgehen, gelten unzweifelhaft als rechtmäßig.
von aaliyah8985 am 12.11.2018
Es ist dem Freilasser nicht verboten, seine eigene Freigelassene zu heiraten, sofern sie nicht zu den Personen gehört, die ausdrücklich untersagt sind, und es ist höchst gewiss, dass aus dieser Ehe dem Vater legitime Kinder geboren werden.