His solis matribus, quae non in secundi matrimonii foedus nupserint, sed unius tantum matrimonii sunt, revocandarum donationum quas in filios fecerint ita decernimus facultatem, si in eos ingratos circa se esse ostenderint.
von charlotte.o am 24.09.2023
Diesen Müttern allein, die nicht in die Verbindung einer zweiten Ehe eingetreten sind, sondern nur einer einzigen Ehe angehören, gewähren wir die Befugnis, Schenkungen, die sie an ihre Kinder gemacht haben, zu widerrufen, und zwar dann, wenn sie nachweisen, dass sich diese ihnen gegenüber undankbar erwiesen haben.
von janik973 am 09.07.2013
Wir gewähren nur jenen Müttern das Recht, Schenkungen an ihre Kinder zurückzufordern, die nicht wieder geheiratet haben und in ihrer ersten Ehe verblieben sind, wenn sie nachweisen können, dass ihre Kinder undankbar gegenüber ihnen waren.