Quidquid igitur is qui a matre impietatis arguitur ex titulo donationis tenet eo die, quo controversiae qualecumque principium iussu iudicantis datur, matri cogatur reddere.
von eva.h am 05.09.2019
Was derjenige, der von seiner Mutter der Pietätlosigkeit beschuldigt wird, an diesem Tag aufgrund einer Schenkung besitzt, an dem dem Rechtsstreit auf Anordnung des Richters stattgegeben wird, das muss er seiner Mutter zurückgeben.
von aron967 am 24.12.2017
Was jemand, der von seiner Mutter der Pietätlosigkeit beschuldigt wird, als Schenkung besitzt, muss an dem Tag, an dem gerichtliche Verfahren auf Anordnung des Richters beginnen, an die Mutter zurückgegeben werden.