Aeris alieni, quod ex hereditaria causa venit, non eius, qui donationis titulo possidet, sed totius iuris successoris onus est.
von joel.s am 25.01.2020
Die Last der geerbten Schulden lastet nicht auf demjenigen, der Eigentum durch Schenkung besitzt, sondern auf dem Gesamtrechtsnachfolger.
von melek.834 am 06.12.2023
Von Schulden, die aus erbschaftlicher Ursache entstehen, ist die Last nicht dessen, der durch Schenkungstitel Besitz hat, sondern des gesamten Rechtsnachfolgers.