Si itaque nemini obligata praedia pro donatione consecuta es, supervacuam geris sollicitudinem, ne vel heredes donatricis vel eius creditores te iure possint convenire.
von amelie9933 am 27.11.2019
Wenn Sie die Immobilie als Geschenk erhalten haben und sie nicht mit einer Hypothek belastet war, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, von den Erben oder Gläubigern des Schenkers rechtlich in Anspruch genommen zu werden.
von mohammad.y am 03.04.2024
Wenn du also Grundstücke erworben hast, die niemandem zuvor belastet waren und die du durch Schenkung erhalten hast, dann trägst du eine unnötige Sorge, dass entweder die Erben der Schenkerin oder ihre Gläubiger dich rechtlich belangen könnten.