Si donationis causa furti actio tibi remissa probetur, supervacuam geris sollicitudinem.
von efe959 am 10.11.2021
Wenn dir nachweislich die Diebstahlklage aufgrund einer Schenkung erlassen wurde, trägst du eine überflüssige Sorge.
von lilja.824 am 03.07.2014
Wenn nachgewiesen werden kann, dass das Klagerecht wegen Diebstahls dir als Schenkung erlassen wurde, kannst du völlig unbesorgt sein.